„Nichtkonfessioneller Religionsunterricht steht im Fokus der Kritik“

Wehret den Anfängen!

Tafel mit dem Wort Religionsunterricht
Bild: iStockPhoto / BrandonTBrown

Unter dieser Überschrift bezieht Monika Born, stellvertretende Bundesvorsitzende des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen [sic!], in einem Artikel vom 03.01.22 in Die Tagepost Stellung. Bereits mit dem ersten Satz zeigt sie, was sie von dem Positionspapier „Gemeinsam verantworteter christlicher Religionsunterricht“ der evangelischen Kirchen und der katholischen Bistümer in Niedersachsen hält, nämlich genug, um damit vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Denn die geplante Zusammenlegung des evangelischen und des katholischen RU ist sie für ein grundgesetzwidriger „Kulturbruch“:
>Der christliche Religionsunterricht soll – wie es ganz offen heißt – „an die Stelle der Fächer evangelische und katholische Religion“ treten, was bedeutet, dass das in Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes festgelegte Recht der Religionsgemeinschaften aufgegeben werden soll, den Inhalt des Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit den eigenen Grundsätzen zu bestimmen und zu erteilen.<

Ihr erstes Argument gegen einen gemeinsamen „Christlichen RU“ lautet vollständig, dass die verfassungsgemäß garantierte „Bekenntnisorientiertheit“ nicht mehr gegeben ist, da Religionslehrerinnen und -lehrer nicht glaubhaft und authentisch über die jeweils andere Konfession sprechen können, die ihnen bestenfalls über angelesenes Wissen, jedoch nicht durch eine eigene lebendige Glaubenspraxis bekannt ist.
Dementsprechend stellt sie die rhetorische Frage, >ob zentrale katholische Themen wie Sakramente, Heiligenverehrung, die heilige Messe und bestimmte Feste des Kirchenjahres – zum Beispiel Fronleichnam – überhaupt noch glaubwürdig vermittelt werden können.<

Ganz geheuer scheint einem der katholischen Akteure das selbst mitentworfene Positionspapier nicht mehr zu sein, >denn es wurde eine verfassungsrechtliche Prüfung vom Bistum Hildesheim in Auftrag gegeben.< Der denkende Mensch fragt sich: Was läuft da an Kommunikation schief?

Zurecht leitet sie aus dem ersten ein zweites Argument ab: Für was steht dann die zusätzlich zur fachlichen Kompetenz erforderte kirchliche Beauftragung von Religionslehrkräften, d. h. katholischerseits die Missio Canonica und evangelischerseits die Vocatio? Weder befähigen beide fachlich dazu, tiefergehend die jeweils andere Konfession zu lehren, noch erlauben sie dies streng genommen, da die kirchliche Lehrerlaubnis doch gerade allein die Richtigkeit der je eigenen, aber nicht fremdkonfessioneller Lehrinhalte sicherstellen will.
Anders gesagt: Warum sollten Religionslehrer [generisches Maskulinum] der Darstellung eines anderen Bekenntnisses denselben Raum neben der eigenen Glaubenüberzeugung einräumen wollen? Bedeutet dies nicht eine religiös-ethische Überforderung?

Schließlich entlarvt Monika Born den plötzlich erwachten Reformeifer der Bundesländer bezüglich des RUs als das, was er ist, nämlich als Sparmaßnahme.
Das wäre nicht die erste Reform, die als ein solcher Tragelaph daherkommt: ein Spar-Fuchs im Reformpädagogen-Pelz. Lehrkräfte haben durchaus noch eine lebhafte Erinnerung an einige so arbeitsintensive wie vergebliche „Reformen“ der vergangenen Jahre, etwa die Umstellung von G9 auf G8 (Abitur nach acht Jahren auf der weiterführenden Schule) und die folgende nicht weniger anstrengende Umstellung der Umstellung zurück auf G9 ein paar Jahre später – hier sollten mit der Abschaffung des 13. Schuljahrs Lehrkräfte, Räume usw. eingespart werden, wobei sich die Verantwortlichen insgesamt kräftig verrechneten (s. u. „Mittelmass als Norm“).
Oder sie erinnern sich an eine nur gut gemeinte, aber nicht gut gemachte Inklusion (die zur Abwahl der letzten rot-grünen Landesregierung in NRW beitrug) – unter Wegsparen der bewährten Förderschulen entgegen der berechtigten Ängste vieler Eltern (nachdem es jedoch gegen die begonnene Planierung der Förderschulen – obwohl die Zahl der SuS mit Förderbedarf steigt, während die Zahl der Förderschulen massiv sinkt – einen lauten Aufschrei der Betroffenen gegeben hat, will die Politik nun doch eine Wahlfreiheit lassen zwischen Regelschulen, in denen Inklusion oft schlecht gelingt, und Förderschulen, die aufgrund einer unsicheren Zukunft langsam ausbluten).
Oder an die Einführung eines Zentralabiturs, das nicht nur regelmäßig an mangelhaften Aufgabenstellungen durch das Schulministerium krankt (so dass ein „pannenfreies Zentralabitur“ in NRW eigens einer Nachricht wert ist), sondern das Unterrichten in der Oberstufe zu einem Exekutieren der „prüfungsrelevanten Themen“ im Schweinsgalopp gemacht hat (an dessen Ende immer öfter ein Anwalt steht, der aus dem Schlaraffenland der „einklagbaren Vorschriften“, aus deren Blickwinkel findige Juristen Schulgesetze, Prüfungsordnungen, Notenkonferenzen, Unterrichtsdokumentationen, kompetenzorientierte Lehrpläne, schulinterne Selbstverpflichtungen usw. betrachten, garantiert einen formalen Fehler herausfischt) – zugunsten der Einsparung zeit- und damit kostenintensiver Prüfungen individueller schulischer Abiturvorschläge durch das Ministerium. Ob es hier einen Zusammenhang zum unerklärliche Ansteigen der besten und allerbesten Abiturnoten in den letzten Jahren gibt?

Gut, dass der verbeamtete deutsche Lehrkörper per se wenig zum Widerstand neigt, denn er hätte wahrlich Grund dafür, weil ein ehemals gutes Schulsystem (die wachsende Tendenz geht nun zur Privatschule; eine solche Tendenz aus ähnlichen Gründen gibt es auch in Schweden) auf seine Kosten (das ist wörtlich zu nehmen bei Mehrarbeit durch z. B. Erhöhung der zu leistenden Unterrichtsstunden-Zahl, zusätzlichen Förderbedarf-Konferenzen, Verfassen von individuellen Förder- wie schulinternen Lehrplänen usw. bei gleichzeitig niedrigerer Einstiegsbesoldung und Kürzung / Wegfall früher selbstverständlicher Sonderzahlungen) mit den absehbaren Folgen eines eklatanten Fachkräftemangels in den kommenden Jahren kaputtgespart und -„reformiert“ wurde.
Jeder kann dies aktuell etwa sowohl am primitiven Stand der Digitalisierung des Unterrichts in Deutschland erkennen als auch an den immer noch kaum vorhandenen Luftfiltern in den Schulen im zweiten Jahr der Pandemie; schon längst hätten solche Geräte, die – wenn sie etwas taugen – auch kühlen können, in Anbetracht der stark zunehmenden sommerlichen Hitzewellen nicht bloß Unterrichtsausfall (vulgo „Hitzefrei“, über dessen Häufigkeit in Schulen ich keine öffentliche Statistik gefunden habe; es hilft aber zu wissen, dass neun der zehn wärmsten Tage seit 1881 innerhalb der Jahre 1999 bis 2019 lagen) verhindern, sondern Unterricht bei solchem Wetter erst erträglich machen können!

Opfer ministerialer Reformfreude sind jedoch vor allem die Schüler, weshalb die Autorin des Artikels im Hinblick auf die geplante Zerstörung des bisherigen RUs nach weiteren Ausführungen zu dem Fazit kommt:
>Gerade in Zeiten, in denen religiöse Grundkenntnisse in beiden Konfessionen verdunsten, ist es verantwortungslos, die oftmals noch einzige Möglichkeit der Gegensteuerung im Rahmen des konfessionellen Religionsunterrichts aufzugeben.<

Was aus der Perspektive des ORU, um den es auf diesen Webseiten geht, zu halten ist, hat Kerstin Keller, Landeskoordinatorin der OBKD für den ORU in NRW, formuliert:
>Was den KoKoRU [= Konfessionell-Kooperativer Religionsunterricht] angeht, so dürfte dieses Modell wegen seiner zu Grunde liegenden Bedingungen nicht zielführend oder gar nicht durchführbar sein. Er käme ja nur an den Schulen in Frage, an denen auch schuleigener ORU eingerichtet ist, aber warum sollte dieser ohne Not aufgegeben werden [anstelle eines konfessionellen Allerleis, Anm. d. V.]? Und für den Sammelunterricht wäre er nicht durchführbar, da die SuS ja aus mehreren Schulen außerhalb der allgemeinen Stundentafel zusammenkommen.< (Orthodoxie Aktuell XXV/9-10.2021, S. 14)

Hiermit wäre bereits alles Wichtigte zu dem Thema ORU im KoKoRu gesagt, würde Frau Keller nicht noch treffend anmerken:
>Die in Niedersachsen gewählte Bezeichnung „Christlicher RU“ halte ich allerdings für unglücklich und ökumenisch nicht sensibel, suggeriert sie doch, dass folglich der dort im Bundesland bestehende orthodoxe RU nicht christlich sei […]<