Oder: Von der Unmöglichkeit eines Glaubens, der „immer, überall und von allen geglaubt wurde“
Im Kontext der Vorüberlegungen zu einem Ökumenischen Rat der Kirchen dekonstruierte der aus Odessa stammende Erzpriester Georgi Wassiljewisch Florowski (1893-1979), der ab 1925 als Professor für Patristik am Pariser Institut de Théologie Orthodoxe Saint-Serge lehrte und später auch an den Universitäten von Harvard sowie Princeton, in einem Beitrag1 den ökumenisch bedeutsamen Vinzentinischen Kanon (= VK) .

Der VK ist Teil eines längeren Zitats aus Vinzenz von Lérins theologischer Schrift Commonitorium vom Jahr 434 und lautet folgendermaßen:
„Id teneamus, quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est“ („Wir wollen das festhalten, was überall, was immer und was von allen geglaubt wurde“) (comm. 2, 5).
Diese Formulierung gilt als Faustformel des katholischen Traditionsprinzips.
Auch außerhalb des römischen Katholizismus beanspruchen Kirchen den VK für sich, etwa die altkatholischen Kirchen.
So findet er sich in der Utrechter Erklärung vom 24. September 1889, einem frühen Gründungsdokument des Altkatholizismus.
Auf der Suche nach weiterer ökumenischer Anbindung neben den Anglikanern (Bonn Agreement von 1931) hielten die altkatholischen Kirchen ihre Lehren zumindest während des Dialogs mit den orthodoxen Patriarchaten in den Jahren von 1975 bis 1987 für anschlussfähig an die Orthodoxie.
Denn nach diesen zwölf Jahren stellten die von ihren Kirchen beauftragten altkatholischen und orthodoxen Vertreter in einem Dokument mit dem Titel „Koinonia auf altkirchlicher Basis“ einen weitgehenden Konsens in Lehr- und Glaubensfragen fest, der von den Leitern der teilnehmenden Kirchen per Unterschrift bestätigt wurden2.
Der VK ist entweder ein „schädlicher Primitivismus“ …
Florowski bezeichnet den VK als sehr ungenau („very inexact“), da zunächst unklar sei, ob er beanspruche, als empirisches Kriterium zu gelten oder nicht.
Sollte er Empirie beanspruchen, sei bereits das von allen („ab omnibus“) der Formel widerlegbar. Denn ganz offensichtlich wurden in der Geschichte der Kirche kein Dogma und keine Lehre je von allen geglaubt.
Selbst von denen, die alle Lehren der sieben Ökumenischen Konzilien bekannten, weiß niemand außer Gott, was sie subjektiv wirklich glaubten.
Dieser individuelle subjektive Glaubensvorbehalt lässt sich grundsätzlich nicht objektivieren und widerlegt sofort die Quantifizierung durch den Allquantor von allen.
Selbst die Unentschiedenen unter die vermeintlichen alle zu zählen im Sinne einer „Freiheit im Zweifel“ („in dubiis libertas“), die als Zitat fälschlicherweise Augustinus zugeschrieben und entgegen bester Recherchemöglichkeiten weiter unter seiner vermeintlichen Urheberschaft tradiert wird, könnte die VK nicht retten.
Denn: Statt eine theologische Meinungsmehrheit zu unterstellen, sei der Maßstab der Wahrheit oft die Bezeugung durch die Minderheit, auch und gerade in wesentlichen Lehrfragen.
In der Kirchengeschichte sei es mehr als einmal vorgekommen, dass sich die Häresie überall („ubique“) verbreitete, während die Kirche sich in die Wüste zurückziehen musste.
… oder eine Tautologie
Würde der VK dagegen nicht empirisch-quantifizierend verstanden, könnten mit von allen („ab omnibus“) nur die Rechtgläubigen gemeint sein.
In diesem Fall verlöre die Formulierung ihren Sinn und würde zur bloßen Tautologie etwa derart: Der rechte Glaube wurde immer und überall von den Rechtgläubigen geglaubt.
Auch die Bestimmungen „immer“ („semper“) und „überall“ („ubique“) überzeugen dogmatisch nicht (52). Wozu brauchte es dann noch die apostolischen Schriften?
Daher erscheint der VK als „Postulat einer historischen Vereinfachung“ und sogar als „Postulat eines schädlichen Primitivismus“.
Die Glaubenswahrheit lässt sich nicht per Konsens feststellen, …
Florowski wird noch deutlicher: „Das bedeutet, dass wir nicht nach äußeren, formalen Kriterien der Katholizität suchen sollen.
Wir dürfen die Katholizität nicht in empirische Universalität zerlegen.
Die charismatische Tradition ist wahrlich universell.
In ihrer Fülle umfasst sie jede Art von semper sowie ubique und vereint alle.
Aber empirisch gesehen, wurde sie möglicherweise nicht von allen akzeptiert.
Jedenfalls sollen wir die Wahrheit des Christentums nicht durch einen »universalen Konsens«, per consensum omnium, beweisen.
Im Allgemeinen kann kein Konsens die Wahrheit beweisen“.3

Seine bisherige Argumentation wendet er nun an, um jede Form von „Ökumenischem Rat“ und überhaupt jede Versammlung abzulehnen, die in der die Gefahr steht, eine Wahrheitsfindung über Glaubensfragen per Mehrheitsentscheid erreichen zu wollen:
„Die geheiligte Würde des Konzils liegt nicht in der Mitgliederzahl der sie repräsentierenden Kirchen. Ein großes »allgemeines« Konzil kann sich als »Räubersynode« (latrocinium) oder sogar als das von Apostaten erweisen“4.
Per Abstimmungsergebnis kann die Wahrheit jedenfalls nicht gefunden werden, denn sie kann auf der Seite der Minderheit sein.
Mehr noch — manchmal kann die Wahrheit eher ohne Versammlung gefunden werden:
„Und was noch wichtiger ist, die Wahrheit kann auch ohne Konzil offenbar werden. Die Meinungen der Väter und der ökumenischen Kirchenlehrer haben häufig einen größeren geistlichen Wert und eine größere Endgültigkeit als die Definitionen bestimmter Konzile. Und diese Meinungen müssen nicht durch »allgemeine Zustimmung« überprüft und akzeptiert werden“5.
So erkennt auch der emeritierte römisch-katholische Theologieprofessor Michael Fiedrowic in seiner ausführlichen Analyse des VKs dessen Schwächen und bestätigt indirekt die Zeitlosigkeit der zutreffenden Warnungen Florowskis:
„Es wäre höchst interessant zu fragen, ob und wie sich diese Kriterien auch auf die aktuellen Probleme anwenden ließen. […]
Der allgemeine Glaubenssinn der Gläubigen (sensus fidelium) scheint gegenwärtig aus verschiedenen Gründen (u.a. „Verdunstung des Glaubens“) kaum noch eine verlässliche Bezeugungsinstanz des katholischen Glaubens zu sein.
Ebensowenig ließe sich wohl behaupten, die Vinzentinische Situationsanalyse, derzufolge sich „eine Art Nebeldunst“ auf die Bischöfe gelegt habe (comm. 4,3), treffe einzig und allein auf die arianische Krise im 4. Jh. zu und könne sich nie mehr in der Kirchengeschichte wiederholen.
Das erste Kriterium des vinzentinischen Kanon – was aktuell überall geglaubt wird, ist wahrhaft katholisch – wird daher schwerlich anzuwenden sein, um die Wahrheit zu finden. […]
Es bleibt also nur der Rekurs auf die antiquitas, auf das, was immer geglaubt wurde.
Insofern wird das Kriterium Quod semper creditum est immer wieder anzuwenden sein, wenn angesichts aktueller Kontroversen die Legitimität bestimmter Glaubensauffassungen zu überprüfen ist.
Erschwerend mag allerdings hinzukommen, dass wir uns in manchen Punkten von Situation zwei – also Ausfall des ubique, daher Rekurs auf das semper – zu Situation drei hin bewegen: Verbreitung eines Irrtums auch schon in der Vergangenheit. […]
So wird heute in den theologischen Diskussionen vielfach der dritte modus procedendi anzuwenden sein: der Rekurs auf den Konsens bewährter Glaubenslehrer.
Hier wird es wichtig sein, dass dieser Konsens, wie Vinzenz anhand der in Ephesus herangezogenen Väterzeugnisse zeigt, sich möglichst zeit- und raumübergreifend manifestiert“ (Michael Fiedrowicz: „Was überall, immer, von allen geglaubt wurde“. Überlegungen zum Jahr des Glaubens nach Vinzenz von Lérins, 2012, unter: http://www.kath-info.de/lerins.html, abgerufen am 07.03.24).
… sondern muss von den Bischöfen zusammen mit den Gläubigen …
Doch braucht es die Lehre der Väter nicht allein als Richtschnur der Katholizität der Kirche, sondern auch als ihren Prüfstein:
„Der entscheidende Wert liegt in der inneren Katholizität, nicht in der empirischen Universalität. Die Meinungen der Väter werden nicht als formelle Unterwerfung unter äußere Autorität akzeptiert, sondern aufgrund des inneren Beweises ihrer katholischen Wahrheit. Der gesamte Leib der Kirche hat das Recht zu prüfen, genauer gesagt, das Recht – und auch die Pflicht – zu beglaubigen“6.
Demgegenüber ist es ein Irrtum zu glauben, die Wahrheit liege in der Mehrheit ab omnibus; denn sie liegt in allen Gläubigen zusammen als dem Leib Christi. Er verleiht der Hierarchie die Vollmacht, das zu lehren, zu bestätigen und auszudrücken, was der gesamte Leib der Kirche bewahrt.
Die Hierarchie ist das Sprachrohr der Kirche. Doch hängt sie bei dem, was sie verkündet und lehrt, von den Gläubigen ab, da der Heilige Geist in jedem Gläubigen atmet (hier zitiert Florowski Paulinos von Nola).
Obwohl die Bischöfe ihre Vollmacht von Christus durch die Weihe erhalten haben, wird sie durch die Kirche begrenzt.
… als Konsens der Kirche überliefert werden
Denn nur, wenn der Bischof lehrt, was die Kirche lehrt, kann er seine Vollmacht beanspruchen und ausfüllen. Er darf nicht in seinem Namen lehren, sondern nur im Namen der Kirche, ex consensu ecclesiae.
Florowski betont, dass dies das Gegenteil dessen sei, was das Vaticanum I mit der päpstlichen Unfehlbarkeit in Lehrfragen ex sese, non autem ex consensu ecclesiae (Pastor aeternus, Kap. 4) beschlossen habe.
Durch die mehr oder weniger stillschweigende Zustimmung zu diesem Dogma (die Opposition ausgenommen, die den Altkatholizismus begründen sollte) haben alle gläubigen Katholiken aus orthodoxer Sicht versagt, doch waren ja auch die Bischöfe mit der Abstimmung zu dieser Entscheidung überrascht worden (vgl. Hubert Jedin: Kirchengeschichte).
Im letzten Absatz zeigt Florowski resümierend, warum er den VK für mehr als unzureichend hält:
die Wahrheit des Glaubens wird nicht von allen („ab omnibus“) gefunden, bestimmt und garantiert, sondern zuvörderst durch den Bischof, der von Christus durch Apostolische Sukzession zu lehren bevollmächtigt ist.
Er bezeugt und garantiert die Katholizität — immer und überall.
Die Gläubigen sind erst in einem weiteren Schritt beteiligt, nämlich durch Rezeption der bischöflichen Lehrausübung.
Sie beurteilen, ob der Bischof seiner Verpflichtung zur Katholizität gerecht wird.
In diesem Fall haben sie eine Pflicht zum Ungehorsam und das Recht, ihn anzuklagen und absetzen zu lassen.
Würden Florowskis Gedanken konsequent auf den VK angewendet, müsste er umformuliert werden und würde etwa folgendermaßen lauten:
„Id teneamus, quod a corpore Christi mystico — id est ecclesia — traditum et per episcopos vere praedicatum est“.
(„Wir wollen das festhalten, was vom mystischen Leib Christi — der Kirche — überliefert und durch die Bischöfe wahrhaft verkündigt wurde / wird.“)
Es ist kein Gedanke Florowskis, doch lässt sich fragen, ob bei den manchen Verfechtern des VKs gelegentlich eine Verwechselung mit dem Leitspruch des Konziliarismus vorliegen könnte:
„Quod omnes tangit, ab omnibus approbari debet“ („Was alle betrifft, muss von allen beschlossen werden“).
Im originellen (Nicht-)Gebrauch des Vinzentinischen Traditionsprinzips durch die Mehrheit der altkatholischen Kirchen Europas und ihre Entwicklung seit den neunziger Jahren bis heute könnte Florowski sich bestätigt sehen — aber nicht nur darin.
1 Der Beitrrag erschien zuerst 1934 auf Englisch und wurde später in den ersten Band der vierzehnbändigen Werk-Ausgabe aufgenommen (Chapter III of the Collected Works of Georges Florovsky, Vol. I: Bible, Church, Tradition: An Eastern Orthodox View, Büchervertriebsanstalt, Vaduz, Europa, 1987, 37-55).
Dort unter der Überschrift The Catholicity of the Church breitete Florowski im Abschnitt The Inadequacy of the Vincentian Canon seine Argumentation aus (51-54).
2 Urs von Arx (Hrsg.): Koinonia auf altkirchlicher Basis. IKZ 79 (1989) Beiheft zu Nr. 4
3 „This means that we are not to seek for outward, formal criteria of catholicity; we are not to dissect catholicitiy in empirical universality. Charismatic tradition is truly universal; in its ful[l]ness it embraces every kind of semper and ubique and unites all. But empirically it may not be accepted by all. At any rate we are not to prove the truth of Christianity by means of »universal consent«, per consensum omnium. In general, no consensus can prove truth“ (52).
4 „The sacred dignity of Council lies not in the number of members representing their Churches. A large »general« council may prove itself to be a »council of robbers« (latrocinium), or even of apostates“ (52).
5 „And what is still more important, the truth may be revealed even without a council. The opinions of the Fathers and of the ecumenical Doctors of the Church frequently have greater spiritual value and finality than the definitions of certain councils. And these opinions do not need to be verified and accepted by »universal consent«“ (52).
6 „Decisive value resides in inner catholicity, not in empirical universality. The opinions of the Fathers are accepted, not as a formal subjection to outward authority, but because of the inner evidence of their catholic truth. The whole body of the Church has the right of verifying, or, to be more exact, the right, and not only the right but the duty, of certifying“ (53).
